1. Vertragsabschluss
1.1 Geltung der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der tigerYo GbR mit ihren Kunden und Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wurde. Kunden bzw. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der tigerYo GbR abgeschlossenen Vertrages zur Benutzung der Dienstleistungen der Trainer berechtigt sind.
1.2 Gesundheit des Kunden/Mitglieds
Mit Vertragsabschluss bestätigt der/das Kunde/Mitglied, keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen zu haben, die dem avisierten Training entgegenstehen könnten.
2. Rechte und Pflichten des Vertragsunterzeichners /Mitglieds
2.1 Gesundheitsprüfung
Die tigerYo GbR kann und darf keine medizinischen Untersuchungen des Mitglieds vornehmen. Es ist deshalb durch das Mitglied sicherzustellen, dass eine ausreichende körperliche Verfassung für die gebuchte Mitgliedschaft und die darin enthaltenen Übungen gegeben ist. Hat die tigerYo GbR Bedenken hinsichtlich der Gesundheit des Mitglieds, kann das Training abgebrochen und/oder geändert werden ohne dass dem Mitglied hieraus Rechte auf Rücktritt, Schadensersatz oder dergleichen entstehen.
2.2 Zahlung der Mitgliedschaftsgebühren
Die Mitgliedschaftsgebühren sind, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, vor Beginn der Laufanalyse und somit vor der individuellen Betreuung zu zahlen. Sie sind vor jedem weiteren Monat der Mitgliedschaft zu entrichten und werden automatisch vom Konto des Kunden abgebucht, bis dieser die Mitgliedschaft bei der tigerYo GbR beendet. Dabei sind die möglichen Zahlungsmethoden auf der Website angegeben. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Einziehung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Einziehung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten sowie ein pauschales Entgelt für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand i. H. v. € 10,- vom Mitglied zu tragen. Dem Mitglied bleibt es unbenommen, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Der tigerYo GbR bleibt das Recht vorbehalten, darüberhinausgehend Verzugskosten und Zinsen sowie Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
2.3 Verfall der Trainingsgebühren
Nimmt das Mitglied einen gebuchten Monat nicht wahr, so bleibt der Vergütungsanspruch der tigerYo GbR bestehen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren, soweit die tigerYo GbR nicht in der Lage ist, die ausgefallene Trainingszeit durch anderweitige Buchung zu vergeben.
2.4 Trainingspläne
Die von der tigerYo GbR für das Mitglied erarbeiteten Trainingspläne verbleiben im Eigentum der tigerYo GbR und sind nur für den individuellen Gebrauch durch das Mitglied bestimmt. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
2.5 Ernährungspläne
Die von der tigerYo GbR für das Mitglied erarbeiteten Ernährungspläne verbleiben im Eigentum der tigerYo GbR und sind nur für den individuellen Gebrauch durch das Mitglied bestimmt. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
2.6 Nutzung der Trainingsvideos aus dem Übungspool
Die von der tigerYo GbR für das Mitglied zur Verfügung gestellten Trainingsvideos verbleiben im Eigentum der tigerYo GbR und sind nur für den individuellen Gebrauch durch das Mitglied bestimmt. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
3. Laufzeit / Kündigung / Ruhen
3.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Bei Einzel- und Mehrfachbuchungen (z.B. Buchung eines Monats) endet der Vertrag mit Abschluss der gebuchten Monate. Im Falle einer Dauermitgliedschaft nach Zeit (z.B. Jahresmitgliedschaft) hat der Vertrag zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Vertragsschluss. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder der tigerYo GbR spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung hat schriftlich an die zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds bzw. der tigerYo GbR zu erfolgen.
3.2. Ruhen des Vertrages
Auf Antrag des Mitglieds ruht der Vertrag, a) bei einer ärztlich attestierten dauerhaften Erkrankung des Mitglieds, die bei Vertragsschluss nicht bekannt war und dazu führt, dass das Mitglied am Training nicht teilnehmen kann, b) nachgewiesenem Eintritt einer Schwangerschaft, wenn noch keine Kenntnis bei Vertragsabschluss vorlag, c) bei nachgewiesener Einberufung in die Bundeswehr oder einen Ersatzdienst, wenn das Mitglied bei Vertragsschluss noch keine Kenntnis von seiner bevorstehenden Einberufung hatte.
4. Haftung der tigerYo GbR
Jedwede Haftung der tigerYo GbR gegenüber den Mitgliedern wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung auch ihrer leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen, soweit nicht
- a) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
- b) nach dem Produkthaftungsgesetz oder
- c) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
- d) wegen einer Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder
- e) wegen der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), gehaftet wird.
Die Haftung für grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen sowie fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Vorstehende gilt gleichermaßen für Ansprüche der Mitglieder auf Ersatz nutzloser Aufwendungen.
5. Datenschutz
Daten des Mitglieds werden durch die tigerYo GbR selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Vertragserfüllung und -abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. In anonymisierter Form können diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet werden. Soweit gesondert gebucht, werden durch die tigerYo GbR Video- oder sonstige audiovisuelle Erfassungen des Trainings analysiert. Das Mitglied erklärt sich durch Buchung dieser Videooption damit einverstanden, dass seine Abbildung dauerhaft gespeichert wird. Die tigerYo GbR wird die Aufnahmen nur für Analysen des Trainings und entsprechende Auswertungen verwenden. Bei Buchung durch einen Verein garantiert dieser, dass die gegebene Einwilligung des trainierenden Mitglieds vorliegt und stellt die tigerYo GbR von allen in diesem Zusammenhang gegen die tigerYo GbR geltend gemachten Ansprüchen auf Anfordern frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch Schäden der Rechtsverfolgung wie z.B. Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Auf Anforderung des Mitglieds werden die Anmeldedaten (Bestandsdaten) spätestens 80 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft / des Trainings für eine weitere Nutzung durch die tigerYo GbR gelöscht, soweit diese nicht für die Verfolgung noch bestehender Ansprüche benötigt werden. Unberührt hiervon bleibt eine Speicherung auf Grund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften und -fristen.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1. Rechtswahl
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der tigerYo GbR und dem Mitglied unterliegen diesen AGB und dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2. Änderungen der AGB
Die tigerYo GbR behält sich das Recht vor, diese AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied spätestens 14 Tage vor deren Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Widerspruchsfrist und deren Wirkungen wird die tigerYo GbR in der Benachrichtigung gesondert hinweisen. Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB bereits gebuchten Trainings gelten die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Bedingungen. Im Falle des Widerspruchs gegen die Änderungen endet das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB bzw. mit Beendigung bereits zu diesem Zeitpunkt gebuchter Trainings.
6.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen zwischen der tigerYo GbR und dem Mitglied bzw. dieser AGB lässt die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.